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Das Gesundheitsreformgesetz vom Januar 1989 fördert und honoriert eine regelmäßige Zahnvorsorge. Danach soll je nach Notwendigkeit eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgen. Falls Sie es wünschen, werden wir Sie mittels Postkarte rechtzeitig daran erinnern und mit Ihnen einen Vorsorge- und/oder Zahnreinigungstermin vereinbaren. Die Abstände zwischen den Terminen sollten je nach Bedarf folgendermaßen gewählt werden: |
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Vorsorgeuntersuchung halbjährlich |
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Prophylaxe/professionelle Zahnreinigung halbjährlich |
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Vorsorgeuntersuchung bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko vierteljährlich |
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Implantatkontrolle und -reinigung vierteljährlich |
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Parodontose Nachsorge vierteljährlich |
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In speziellen Fällen können die Abstände individuell angepasst werden.
Die Inanspruchnahme unseres Erinnerungsservice ist keine Verpflichtung, sondern lediglich eine kleine Hilfe für Sie. Somit können viele Erkrankungen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Sollte eine Zahnersatz Behandlung erforderlich werden, bekommen Sie einen höheren Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, Sie sparen also bares Geld. |