Logo Dr.med.dent. Marc Thomas
Recall
Das Gesundheitsreformgesetz vom Januar 1989 fördert und honoriert eine regelmäßige Zahnvorsorge. Danach soll je nach Notwendigkeit eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgen. Falls Sie es wünschen, werden wir Sie mittels Postkarte rechtzeitig daran erinnern und mit Ihnen einen Vorsorge- und/oder Zahnreinigungstermin vereinbaren. Die Abstände zwischen den Terminen sollten je nach Bedarf folgendermaßen gewählt werden:
Vorsorgeuntersuchung halbjährlich
Prophylaxe/professionelle Zahnreinigung halbjährlich
Vorsorgeuntersuchung bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko vierteljährlich
Implantatkontrolle und -reinigung vierteljährlich
Parodontose Nachsorge vierteljährlich
In speziellen Fällen können die Abstände individuell angepasst werden.
Die Inanspruchnahme unseres Erinnerungsservice ist keine Verpflichtung, sondern lediglich eine kleine Hilfe für Sie. Somit können viele Erkrankungen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Sollte eine Zahnersatz Behandlung erforderlich werden, bekommen Sie einen höheren Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, Sie sparen also bares Geld.

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